(ab dem Schuljahr 1998/99)
Die geltenden österreichischen Lehrpläne im Grundschulbereich (Volks- und Sonderschule) sind maßgeblich geprägt vom Postulat individueller Förderung, deren unterrichtspraktische Umsetzung im Lichte der Schulentwicklungsarbeit und der Erfahrungen der letzten Jahre vorzugsweise durch adäquate Unterrichtsformen und methodisch-didaktische Konzepte (wie offenes und entdeckendes Lernen, interkulturelles Lernen, reformpädagogische Ansätze aus der Montessori-, Jena-Plan-, Freinet- und Waldorf-Pädagogik) realisierbar erscheint.
Gleichzeitig ist die Integration (von behinderten, lernschwachen, verhaltensschwierigen Kindern, von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache oder solchen mit speziellen Begabungen) eines der zunehmend systemkonstitutiven Merkmale der Grundschule.
Schließlich legen neuere Versuche zur selektionsfreien Gestaltung der Schuleingangsphase nahe, wesentliche Grundprinzipien dieser elementaren Lernorganisation (Verzicht auf Rückstellungen, altersgemischte Lerngruppen, alternative Beurteilungsformen) für den gesamten Grundschulbereich nutzbar zu machen, das Lernpotential von SchülerInnen der Grundstufe I und II durch eine differenzierte und integrierte gesamtschulische Lernorganisation besser zur Entfaltung zu bringen.
Das Modell "Integrative Lernwerkstatt" knüpft insbesondere an den Überlegungen und Erfahrungen der Wiener Schulversuche "Neue Grundschule" sowie "Modifizierte Grundschule" an und bezieht das Projekt für ein "Dynamisches Förderkonzept" mit ein.
Das Modell "Integrative Lernwerkstatt" verfolgt mit seiner gesamten Arbeit und insbesondere mit den nachstehend aufgeführten inhaltlich-organisatorischen Gewichtungen und Schwerpunkten die Entwicklung einer anregenden und differenzierten Lernumgebung, um den äußerst unterschiedlichen Ausgangsbedingungen der SchülerInnen (soziale und intellektuelle Reife, körperliches und geistiges Entwicklungsniveau, sprachliche Voraussetzungen, Lebensalter, familiäre Anregungen, individuelle Interessen und Begabungen) den örtlichen Ressourcen und Gegebenheiten entsprechend gut Rechnung tragen zu können:
Allgemeine Bestimmungen, allgemeines Bildungsziel und didaktische Grundsätze der geltenden österreichischen Grundschullehrpläne sind wichtige und verbindliche Grundlagen der unterrichtlichen und erzieherischen Arbeit in der "Integrativen Lernwerkstatt".
Das gilt auch für die Art und Gewichtung der Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen in der Grundschule, wobei die Gesamtstundenanzahl und das Stundenausmaß der Unterrichtsgegenstände hinsichtlich der flexibleren Lernorganisation als verbindlicher Rahmen und innerhalb einer längeren Lernzeitperiode zu erreichende Wertigkeit gelten.
Aufgrund der gesammelten Erfahrungen legt das Kollegium des Standortes längstens 3 Semester nach Beginn der Tätigkeit der Lernwerkstatt dem Schulforum einen Bericht und Beschlussantrag für die weitere konkrete Umsetzung der Lehrplanvorgaben vor.
Besondere Anliegen der "Integrativen Lernwerkstatt" sind die kind- und altersgemäße Vermittlung nachstehend angeführter gesellschaftlicher Werte, kultureller Errungenschaften, wissenschaftlicher Erkenntnisse und technologischer Neuerungen sowie organisierte Schritte zur Qualitätssicherung der Schule und zur Gestaltung eines demokratischen Miteinander.
Das Projekt "Integrative Lernwerkstatt" erfordert - bei der Schulleitung angefangen - die Bildung und Schärfung des gemeinsamen Selbstverständnisses in Richtung einer lernenden und sich entwickelnden Organisation. D.h., dass die Schule als Lerngemeinschaft von LehrerInnen und SchülerInnen, im weiteren auch von Eltern und pädagogischen AssistentInnen neue Erkenntnisse für alle Beteiligten ermöglicht und sich auf dieser Basis dynamisch weiter entwickeln kann.
Grundprinzip bei der Verwirklichung der besonderen Anliegen der "Integrativen Lernwerkstatt" und bester Garant für erfolgreiche Arbeit ist die praktische, vorbildhafte und authentische Umsetzung der Anliegen durch die beteiligten Erwachsenen. Im Brennpunkt steht immer die Beschäftigung mit den verschiedenen Facetten des Lernens innerhalb und außerhalb der Schule und seiner Optimierung. Zur Bewältigung dieser Entwicklungsarbeit müssen LehrerInnen über das weit verbreitete Einzelkämpfertum hinauswachsen. Die Organisation vorteilhafter Bedingungen für die Lernprozesse der SchülerInnen lässt zwar einerseits die einzelne Lehrerin / den einzelnen Lehrer als dominante und nahezu allein ausschlaggebende Größe zurücktreten, andererseits schafft diese Herangehensweise mehr Möglichkeiten für jeden Einzelnen, sich und seine besonderen Fähigkeiten zum Vorteil und Nutzen der gesamten Schule einzubringen. Gleichzeitig aber sollte die persönliche und liebevolle Lernbegleitung und -betreuung der SchülerInnen durch feste Bezugspersonen (StammgruppenlehrerIn, BasisgruppenbetreuerIn) sogar noch intensiver und nachhaltiger als im System der Jahrgangsklassen wahrgenommen werden können.
Das Lernen an der Lernwerkstatt erfolgt im Sinne einer kreisförmigen Spirale: Aus den Kindern und ihrer Erfahrungswelt, aus dem Leben, aus der Kultur, aus der Umgebung, aus der Natur schöpfen, die Dinge und Beobachtungen zusammentragen und gemeinsam bereichern, das Gewonnene (Erkenntnisse, Produkte, Initiativen) wieder in die Schulöffentlichkeit, in die Gesellschaft hinein tragen und wirken lassen.
Tragende Säulen des Lerngeschehens an der Lernwerkstatt sind das Gespräch, das Spiel, die Arbeit und die Feier (Präsentation). Zur Realisierung einer offenen, aktiven und verbindlichen Lernsituation sind vielfältige Lernmaterialien ebenso unabdingbar wie Elemente des Epochenunterrichts eine wertvolle Ergänzung darstellen.
Eine wichtige Voraussetzung zur Umsetzung des Lernwerkstattgedankens ist ein abgewandeltes Raumkonzept, das - abhängig von den konkreten baulichen Bedingungen - in Ergänzung zu den Stammgruppenräumen verschiedene, über die nach langjährigem Standard vorgesehenen Werkräume und den Turnsaal hinaus gehende Funktionsräume und -bereiche vorsieht (Bibliothek-Mediathek, Entspannungs-Musik-Malraum, Kursraum für motopädagogische und therapeutisch-funktionelle Übungen, Kursräume Mathematik/Sprache, Übungsraum Kochen-Essen-Spielen, Schulgarten, Festsaal u.a.m.). Vorzugsweise lassen sich die Grundideen und Anforderungen des Modells "Integrative Lernwerkstatt" in einer ganztägigen Schulform verwirklichen.
Die organisatorische Grundeinheit des Modells "Integrative Lernwerkstatt" stellt eine Stammgruppe dar. Eine Stammgruppe entspricht einer integrativ geführten Mehrstufenklasse und umfasst (je nach der Anzahl der Kinder mit Sonderpädagogischem Förderbedarf oder anderweitig begründetem besonderen Betreuungsbedarf) nicht weniger als 16 und nicht mehr als 24 SchülerInnen unterschiedlicher Altersstufen. Durch Ausschöpfung der Möglichkeiten des standortbezogenen LehrerInnenstundenpools und durch den bedarfsorientierten Einsatz sonderpädagogischen Personals wird versucht, jeder Stammgruppe neben der/m KlassenlehrerIn eine zweite Lehrperson für die Zeit des Unterrichtsgeschehens im Rahmen der Stammgruppen bei zu stellen.
Konkrete Durchführungsrichtlinien für die Zusammensetzung (SchülerInnen) und Betreuung (LehrerInnen) der Stammgruppen in der Aufbauphase (mind. 2 - max. 4 Jahre) einer "Integrativen Lernwerkstatt" sind unter größtmöglicher Berücksichtigung der standortspezifischen Ausgangsbedingungen von der Schulleitung unter aktiver Einbeziehung der SchulpartnerInnen auszuarbeiten und je nach Entwicklung des Projekts alljährlich zu aktualisieren.
Das Lernen der SchülerInnen in der Lernwerkstatt erfolgt überwiegend im Rahmen der Stammgruppe. Sämtliche Gegenstandsbereiche des Lehrplans sind elementar innerhalb der Stammgruppenarbeit abzudecken. Ergänzende Angebote aus der Interessens- und Kursgruppenarbeit heraus (siehe unten) sollen die Stammgruppenarbeit bereichern und das Üben und Anwenden erlernter Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Nutzen aller StammgruppenschülerInnen forcieren.
Zur Intensivierung der Beziehungsarbeit, zur Erleichterung der Planungs- und Gesprächstätigkeit sowie zur rationelleren Erledigung der Beobachtung und Einschätzung der Lernfortschritte der Kinder wird jede Stammgruppe in zwei Basisgruppen (mit jeweils 8 - 12 Kindern) gegliedert, für die jeweils eine/r der beiden LehrerInnen erstverantwortlich ist. Die Grenzen zwischen den zwei Basisgruppen einer Stammgruppe während des Lerngeschehens sind fließend zu halten und ein Wechsel auf LehrerInnen- oder Kinderwunsch verbindlich, aber unkompliziert zu gestalten.
Ein Teil des Lerngeschehens an der Lernwerkstatt erfolgt im Rahmen von Interessens- und Kursgruppen.
Interessensgruppen werden aus den Stammgruppen heraus bzw. durch Kooperation einzelner Stammgruppen gebildet.
Interessensgruppen umfassen insbesondere die Arbeit an Projekten sowie künstlerisch-kreative, handwerkliche, musische und sportliche Angebote und Initiativen. Interessensgruppen sind selbstverständlich altersheterogen, aber interessen-, themen- und schwerpunktbezogen. Die Einbeziehung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf und eingeschränktem Entscheidungsvermögen ist bewusst und mit großer Sensibilität für die Stimmigkeit und Wirkung auf diese Kinder anzustreben.
Kursgruppen sind ebenfalls altersheterogen, aber tendenziell leistungshomogen und bedarfsorientiert einzurichten. Kursgruppen werden schulübergreifend für die Kinder aller Stammgruppen angeboten und sollen gezielte, methodisch-didaktisch wohl vorbereitete und dosierte Impulse bei der Einführung in die Kulturtechniken, bei der Sprachbegegnung sowie im Rahmen gezielter therapeutischer Angebote darstellen. Sie können ebenso zur vertiefenden Arbeit im mathematischen oder (schrift-) sprachlichen Bereich, für enger umgrenzte Einschulungen (etwa in der Arbeit am PC, in der Benützung der Bibliothek u.ä.) oder aber zur gezielten Vorbereitung auf Schularbeiten dienen.
Die Gruppengröße kann - soferne es die organisatorischen und räumlichen Bedingungen zulassen - durchaus die maximale Anzahl der SchülerInnen innerhalb einer Stammgruppe übersteigen, ebenso gut aber zwischen verschiedenen Kleingruppenformen und (im Falle therapeutischer Angebote) Einzelarbeit mit einem Kind variieren.
Die Aufnahme (Einschreibung) von SchülerInnen erfolgt entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Kein schulpflichtiges Kind darf wegen unzureichender körperlicher oder geistiger Voraussetzungen oder aus anderen Gründen (Herkunft, Glaubensbekenntnis, Geschlecht, Muttersprache, ...) von der Aufnahme in die Schule ausgeschlossen werden.
Die SchülerInnen der "Integrativen Lernwerkstatt" sollten überwiegend aus der näheren Schulumgebung stammen. Bei SchülerInnen mit Sonderpädagogischem Förderbedarf ist vorrangig alles zu unternehmen, um den spezifischen Bedürfnissen der einzelnen Kinder seitens der Schule gerecht zu werden. Neu aufgenommene SchülerInnen werden unter sorgfältiger Beachtung ihrer persönlichen Voraussetzungen einerseits und gruppendynamischer Aspekte andererseits einer Stammgruppe zugeteilt. Detaillierte Regelungen für dieses Verfahren werden unter Einschluss der letztentscheidenden Rolle des Schulleiters/der Schulleiterin vom Kollegium der Lernwerkstatt beraten und als Beschlussentwurf dem Schulforum vorgelegt.
Durch die Organisation entlang jahrgangsübergreifender Stammgruppen erübrigen sich während der Dauer des Volksschulbesuchs Maßnahmen wie Zurückstellung oder Klassenwiederholung. In den meisten Fällen werden die SchülerInnen an der Lernwerkstatt für die Dauer der in Österreich üblichen 4 Volksschulstufen bleiben.
Eine kürzere Verweildauer als 4 Jahre ist in seltenen Ausnahmefällen und unter sorgfältiger Abwägung aller für die Entwicklung des betreffenden Kindes pädagogisch relevanten Gesichtspunkte sowie unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Eine längere Verweildauer eines Kindes an der Lernwerkstatt als 4 Jahre ist dann sinnvoll, wenn zu erwarten ist, dass dies die Voraussetzungen für die Fortsetzung der schulischen Laufbahn des Schülers/der Schülerin nach der Grundschule absehbar verbessert. Der Wunsch nach einem längeren Verbleib kann von den Eltern (Erziehungsberechtigten) oder der Schule (StammgruppenlehrerInnen) kommen. Anzustreben ist eine einvernehmliche Lösung. Darüber hinaus ist das Recht der Eltern, die freiwillige Wiederholung einer Schulstufe für ihr Kind zu beantragen, unangetastet. Die Schule hat ihrerseits die Möglichkeit, durch Konferenzbeschluss für einen Schüler/eine Schülerin ein zusätzliches Lernjahr an der Volksschule fest zu legen (Wiederholung der 4.Schulstufe aufgrund ungenügender Erfüllung der Lehrplanziele). Einem solchen Beschluss muss allerdings die nachweisliche Information der Eltern seitens der Schule zum Ende des zweiten (Grundstufe I) und/oder zum Ende des dritten Lernjahres (3.Schulstufe) des Kindes voraus gegangen sein, derzufolge aufgrund der bisherigen und voraussichtlichen Lernfortschritte des Kindes eine Verlängerung der Volksschulzeit sinnvoll und nötig sein könnte. Selbstverständlich sind zuvor alle Maßnahmen einer gezielten Förderung des betreffenden Kindes zur Vermeidung eines länger als nötigen Verbleibs an der Volksschule auszuschöpfen.
Der Übertritt von SchülerInnen der Lernwerkstatt am Ende der Grundschulzeit an weiterführende Schulen der Sekundarstufe I erfolgt im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. SchülerInnen, die voraussichtlich zum Besuch einer allgemeinbildenden höheren Schule geeignet sind, erhalten im letzten Schuljahr vor ihrem Abgang zusätzlich zur Schulnachricht eine entsprechende prognostische, zusätzlich zum Jahreszeugnis eine definitive Bestätigung der StammgruppenlehrerInnen. Darin ist auch die Möglichkeit der Erklärung der ahS-Reife durch Konferenzbeschluss trotz nur befriedigender Leistungen in Deutsch und/oder Mathematik enthalten und gegebenenfalls sinngemäß auszuweisen.
Im Falle eines Wechsels von der Lernwerkstatt an eine andere Schule noch während der Grundschulzeit erhält der Schüler/die Schülerin ein Abgangszeugnis entsprechend seiner/ihrer aktuellen Schulstufen- und Lehrplanzuordnung sowie seine/ihre persönliche Leistungsdokumentation. Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern (Erziehungsberechtigten) kann dieses Abgangszeugnis auch als Ziffernnotenzeugnis ausgestellt werden.
Die im Bereich des Stadtschulrates für Wien in Entwicklung befindlichen Modelle alternativer Beurteilungsformen im Grundschulbereich kommen im Modell "Integrative Lernwerkstatt" bis zum Halbjahr der 4.Schulstufe zur Anwendung. In sachlogischer Ergänzung des individualisierenden Lernkonzepts erfolgt die Dokumentation und Beurteilung der SchülerInnenleistungen durch konkrete Leistungsvorlagen und individuelle Kommentare bzw. Lernentwicklungsberichte der StammgruppenlehrerInnen. Die genaue, allenfalls auch altersgruppenspezifisch unterschiedliche Ausprägung und Weiterentwicklung der alternativen Beurteilungsformen erfolgt nach gründlicher Beratung durch das Kollegium, das dem Schulforum einen Beschlussentwurf vorlegt.
Es ist die erklärte Aufgabe der Schulleitung, durch vielfältige Kontakte mit weiterführenden Schulen im näheren Umkreis der Lernwerkstatt Interesse und Verständnis für dieses spezielle Lernarrangement und damit verbundene sachbezogene und individuelle Beurteilungsformen zu wecken, Erfahrungsaustausch in beiden Richtungen zu ermöglichen und Kooperationsformen zu entwickeln.
Eine kontinuierliche Aufbauarbeit des Modells "Integrative Lernwerkstatt" erfordert regelmäßige Schulteamberatungen, die dem Erfahrungsaustausch, der Arbeitskoordination, der Supervision, der Schulentwicklung, der Schwerpunkt- und Projektplanung, der Materialarbeit sowie herkömmlichen Konferenzagenden dienen. Dem Schulteam gehören im engeren Sinn das gesamte Lehrpersonal der Schule, im weiteren Sinne alle an und mit der Schule Tätigen an (FreizeitbetreuerInnen, pädagogische AssistentInnen und HelferInnen, Servicepersonal [Reinigung, Essensausgabe], ElternvereinsvertreterInnen, Schulärztin/-arzt, SozialarbeiterIn).
Schulteamberatungen sind nur das Herzstück vieler weiterer Koordinations-, Team- und Planungsgespräche im kleineren Kreis. Schulteams im engeren Sinn finden wöchentlich (2 Stunden), Schulteams im weiteren Sinn monatlich statt.
Zur Professionalisierung dieser Schulentwicklungsarbeit ist eine wissenschaftliche Begleitung und Betreuung von außen geboten. Kooperationsmöglichkeiten dafür sind mit Universitäten, Pädagogischen Akademien und allen Arten staatlicher und privater pädagogischer Institute gegeben. Die Koordination der wissenschaftlichen Begleitarbeit erfolgt auf der Ebene der Qualitätssicherung durch Univ.-Prof. Dr. Herbert Altrichter, auf der Ebene der Prozessberatung und Evaluation durch Univ.-Ass. Dr. Bernd Hackl und Mag. Maria Spindler sowie auf der Ebene der Expertenberatung durch Univ.-Prof. Dr. Rupert Vierlinger, jeweils in Zusammenarbeit mit VD Josef Reichmayr sowie BSI Mag. Wolfgang Gröpel.
Bei Bedarf kann auch ein aus mehreren Einzelpersonen bestehender wissenschaftlicher Beirat für den Standort einer "Integrativen Lernwerkstatt" gebildet werden. Er soll kein Ersatz, sondern kann eine wertvolle Ergänzung der nachfolgend spezifizierten Betreuung des Schulversuchs durch Schulaufsichtsbeamte des Stadtschulrates für Wien sein.
Für die Betreuung des Schulversuchs sind seitens des Stadtschulrates für Wien LSI Dr. Walter Weidinger, LSI Wilhelm Beranek, LSI Gerhard Tuschel, BSI Mag. Wolfgang Gröpel, BSI Gertrude Kertelics, BSI Richard Felsleitner und VD Josef Reichmayr zuständig.